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US-Kartell & KI-Suche | DE Widerrufsbutton Pflicht

Online Marketing Weekly
08.09.2025
Oliver Schroer

Unsere Themen der Woche

API-Wechsel im Merchant Center

Für Entwickler und größere Online-Händler steht eine wichtige technische Umstellung an: Google wird seine alte "Content API for Shopping" zum 18. August 2026 endgültig abschalten. Sie wird vollständig durch die neue, modernere "Merchant Center API" ersetzt. Diese neue Schnittstelle ist bereits seit einigen Monaten verfügbar und soll die Verwaltung von Produktdaten, Inventar und Werbeaktionen deutlich vereinfachen und effizienter machen. Händler, deren Shopsysteme oder Tools noch auf der alten API basieren, müssen jetzt aktiv werden und die Migration zur neuen Merchant Center API planen, um eine reibungslose Anbindung an die Google-Dienste sicherzustellen.

Google verliert Kartellprozess und startet KI-Assistenten

Diese Woche brachte für Google Licht und Schatten. Zuerst die gute Nachricht für den Konzern: Im großen US-Kartellverfahren fiel das Urteil milder aus als erwartet. Eine Zerschlagung wurde abgewiesen und Google darf den Chrome-Browser behalten und   auch weiterhin für seinen Platz als Standardsuchmaschine bezahlen. Lediglich komplett exklusive Verträge sind künftig verboten. Der AI Mode der Google-Suche bietet jetzt zudem erweiterte Funktionen, die bei Aufgaben wie der Reservierung von Restaurants unterstützen. Nutzer von Google AI Ultra in den USA können sogar die experimentellen „Agentenfunktionen im KI-Modus“ testen. Der AI Mode wird außerdem auf über 180 neue Länder und Gebiete in englischer Sprache ausgeweitet.

Der Widerruf-Button wird Pflicht in Deutschland

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler eine neue, leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion, meist in Form eines Buttons, anbieten. Diese EU-Vorgabe zielt darauf ab, den Widerruf von Verträgen für Verbraucher so einfach zu gestalten wie den Kauf selbst. Nach dem Klick auf eine Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ müssen Kunden ihre Daten bestätigen und den Widerruf abschicken können, woraufhin der Händler eine Eingangsbestätigung versenden muss. Während andere Widerrufswege bestehen bleiben, drohen bei Nichtumsetzung dieser neuen Pflicht empfindliche Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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