In KW 12 hatten wir euch ja bereits einimal berichtet, dass die so genannten No Clicks bei Google stetig steigen, weil der Suchmaschinenriese u.a. immer mehr Informationen direkt in der Suchergebnisseite abbildet. Nun testet Google jedoch ein Feature, welches Websites hinsichtlich der Traffic Generierung durchaus zugute kommen könnte. Im Rahmen eines Snippets unterhalb eines Suchergebnisses mit Überschrift "Also covered on this page", zeigt Google weitere Themen, welche auf der jeweiligen Seite noch behandelt werden und verlinkt diese direkt. Die Themen werden aus Zwischenüberschriften gezogen und die Suchmaschine entscheidet natürlich selber, bei wem dieses Snippet ausgespielt wird und beim wem nicht. Ob es bei einem Test bleibt oder tatsächlich zu einem Rollout kommen wird, das lässt sich noch nicht sagen.
Soziale Netzwerke haben nicht erst seit kurzem große Schwierigkeiten die auf Ihren Plattformen verbreiteten Inhalte im Blick zu behalten. Teilweise verbreiten sich gerade falsche Informationen wie ein Buschfeuer. Facebook ist im Hinblick auf die Verbreitung von Fake News und Lügen die Nummer eins, daher arbeitet das Social Network fortlaufend daran solche Inhalte einzudämmen. Zukünftig bekommen Nutzer, welche offenkundige Desinformationen geteilt haben, einen entsprechenden Hinweis angezeigt - quasi eine Art Lügenalarm. Zeigt sich der Nutzer davon weiter unbeirrt, so schränkt Facebook dessen Reichweite ein, wenn hier unwahre Inhalte verbreitet werden.
Zuletzt haben wir vor zwei Wochen über die Ausweitung von Social Commerce Features, damals bei TikTok berichtet. Diese Woche hat Instagram mal wieder eine Neuerung in den USA gelauncht, welche sich kurz "Drops" nennt. Grundlage der Drops sind die Erinnerung bei Produktveröffentlichungen und sind teil des Shop Tabs. Veröffentlicht die Liebingsmarke oder -Creator eines Nutzers ein neues Produkt oder Release, so wird dies in den Drops angezeigt und es kann direkt in den Kaufprozess innerhalb der App eingestiegen werden.
Ab ersten Juli gibt es eine nahezu einheitliche Regelung hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer für EU-Länder und Nicht-EU-Länder. Bisher waren letztere, was die Mehrwertsteuer betrifft, ein wenig im Vorteil – das ändert sich jetzt. Es gibt jedoch eine Art Sonderregelung für den sich Händler registrieren können, den sogenannten One Stop Shop. Wer Waren ins Ausland verkauft, bisher noch keine Maßnahmen ergriffen hat und sich somit angesprochen fühlt, der kann sich direkt beim Bundeszentralamt für Steuern über die neue EU-Regelung informieren. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html